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12.05.2017
SK Rapid II, Verein

Ethikrat verurteilt Vorfälle bei Regionalliga-Derby

Nachdem bereits der SK Rapid die inakzeptablen Vorfälle beim letzten Regionalliga-Ost-Derby auf das Schärfste verurteilt (und bereits vier Hausverbote gegen eindeutig identifizierte Verursacher ausgesprochen) hat, übersandte nun auch der Ethikrat eine eindeutige Stellungnahme dazu!

Diese lautet wie folgt:

Der Ethikrat des SK Rapid verurteilt die nach dem Derby zwischen SK Rapid II und FK Austria Amateure am 9.5.2017 von einigen Besuchern getätigten Beschimpfungen von Spielern des FK Austria als „Judenschweine“ auf das Schärfste.
 
Es ist dabei unerheblich, ob die Täter damit eine antisemitische Gesinnung zum Ausdruck bringen wollten, oder sich selbst nicht als Antisemiten verstehen. Die im Rapidanhang leider über lange Zeit tradierte Verwendung des Wortes „Jude“ (und aller davon abgeleiteten Beschimpfungen) als herabwürdigende Bezeichnung insbesondere von Spielern, Funktionären oder Anhängern des FK Austria hat im aufgeklärten Geschichtsverständnis des SK Rapid keinen Platz mehr. Allein schon im Gedenken an die jüdischen Rapidler, die am Aufstieg des SK Rapid zum Rekordmeister in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts als Funktionäre und Spieler entscheidend beteiligt waren, und deren mindestens zwei der Shoah zum Opfer fielen, sollte diese Haltung selbstverständlich sein. Als erster und bislang einziger bestehender österreichischer Fußballverein hat der SK Rapid seine Rolle in der NS-Zeit denn auch kritisch und beispielgebend aufarbeiten lassen, und bietet diesem Thema mit dem nötigen Gegenwartsbezug in der Ausstellung und bei Führungen des Vereinsmuseums RAPIDEUM breiten Raum. Darüber hinaus sind die getätigten Beschimpfungen von Spielern der FK Austria Amateure als „Judenschweine“ mit dem Leitbild des SK Rapid unvereinbar, das bei der Hauptversammlung 2015 ohne Gegenstimme in den Satzungsrang erhoben wurde. Vor allem aber haben die Täter die Satzung des SK Rapid verletzt, in der Vereinsmitglieder sich verpflichten, jedes „Zuwiderhandeln gegen das Österreichische Verbotsgesetz“ nicht nur zu unterlassen, sondern diesem auch aktiv entgegenzutreten.
 
Infolgedessen empfiehlt der Ethikrat des SK Rapid dem Präsidium des SK Rapid, jene Personen, welche die Beschimpfung „Judenschweine“ nachweislich getätigt haben, zu einer Führung zum Thema »Grün-Weiß unterm Hakenkreuz« ins Vereinsmuseum RAPIDEUM einzuladen. Weiters spricht der Ethikrat die Empfehlung aus, etwaige Vereinsmitglieder unter diesen Personen im Wiederholungsfall gemäß § 8. Abs. 3-6 der Satzung des SK Rapid wegen vereinsschädigendem Verhalten aus dem SK Rapid auszuschließen.

Link: Alle Informationen zum Ethikrat des SK Rapid

Das Leitbild des SK Rapid

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