Ständiges Neutrales Schiedsgericht reduziert Strafe nach Vorfällen beim Derby vom Februar 2018
Nach den bedauerlichen Vorfällen beim Wiener Derby am 4. Februar 2018 im Allianz Stadion fällte der Senat 1 (Strafsenat) nachfolgendes hartes Urteil, das auch vom Proteskomitee bestätigt wurde:
- Eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 100.000 Euro (je 25.000 Euro für das Werfen von Gegenständen in der 6. und 26. Minute, 45.000 Euro für das unbefugte Betreten des Rasens von zwei Personen in der Schlussphase und 5.000 Euro wegen unerlaubter Pyrotechnik)
- Zudem die Sperre der Sektoren 1 bis 5 (Tribüne Nord) sowie 8 und 13 - 20 (Block West und ein je zwei Sektoren auf der Allianz- und Haupt-Tribüne) beim nächsten Bewerbsspiel nach Rechtskraft der Entscheidung.
- Zusätzlich die Sperre derselben Sektoren für ein weiteres Bewerbsspiel im Falle einer Wiederholung ähnlich gelagerter Vorfälle,
- unabhängig ob bei einem Heim- oder Auswärtsspiel - innerhalb von zwölf Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung (bedingte Sektorensperre).
Der SK Rapid hat dagegen beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht Klage eingebracht. Dieses Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), hat unter Vorsitz von Univ. Prof. Dr. Raimund Bollenberger sowie MMag. Florian Dürauer (von der Bundesliga genannter Beisitzer) und Mag. Wolfgang Rebernig (vom SK Rapid Wien genannter Beisitzer), die Sanktionen gegenüber dem SK Rapid deutlich abgeändert, wie die Österreichische Bundesliga am Dienstagnachmittag auch bekannt gegeben hat. So wurde beispielsweise die Geldstrafe von 100.000 Euro auf 53.000 Euro reduziert und auch die Bedingungen für den Widerruf der auf Bewährung ausgesprochenen Sektorensperren wurden abgeändert. Die bedingte Sperre der Sektoren 1-5, 8 sowie 13-20 für das darauffolgende Meisterschaftsheimspiel des SK Rapid Wien kann widerrufen werden, sofern in den kommenden 12 Monaten bei einem Heimspiel (zuvor: Heim- oder Auswärtsspiel) des SK Rapid Wien ähnliche und gleichgewichtige (vorher nur: ähnliche) Vorfälle passieren und zu einer rechtskräftigen Bestrafung führen.
Rapid-Vizepräsident Nikolaus Rosenauer, der den SK Rapid als Rechtsvertreter vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht repräsentierte, erklärt zu dem heutigen Schiedsspruch: "Es ist erfreulich, dass der SK Rapid mit seiner Sicht der Dinge nun erstmals Gehör gefunden und das Ständige Neutrale Schiedsgericht die exorbitant hohe Strafe entsprechend reduziert hat. Der Senat 1 hatte eine aus unserer Sicht völlig überzogene Strafe verhängt und nicht berücksichtigt, dass das primäre Verschulden nicht beim SK Rapid, sondern bei den Werfern und Flitzern liegt. Natürlich steht der SK Rapid auch zu seiner Verantwortung und wird im Sinne der Ankündigungen gegen jene Personen vorgehen, denen ihr Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte. Auch in diesem Zusammenhang trifft den SK Rapid eine Schadensminderungspflicht, die diese Klage beim Schiedsgericht ohnehin notwendig machte und zudem mussten wir aufgrund der kaufmännischen Sorgfaltspflichten gegen das ursprüngliche Urteil vorgehen. Jedenfalls ist den Mitgliedern des Ständigen Neutralen Schiedsgericht für die sorgfältige Beurteilung der Sach- und Rechtslage zu danken und zu hoffen, dass sich die Bundesliga Senate künftig an der wegweisenden Entscheidung dieses Gremiums orientieren, wurden doch auf über 40 Seiten grundlegende Fragen der Strafbemessung bei Fehlverhalten von Stadionbesuchern geklärt", so Rosenauer, der im Zivilberuf als Rechtsanwalt tätig ist.
Christoph Peschek, Geschäftsführer Wirtschaft, meint in einer ersten Stellungnahme: "Auch wenn die sanktionierten Derby-Vorfälle außerordentlich unerfreulich waren, war das Urteil des Senat 1 völlig unverhältnismäßig. Daher begrüßen wir den heutigen Schiedsspruch, da nun wieder entsprechende Relationen hergestellt wurden, auch wenn die Sanktionen und damit verbundenen finanziellen Einbußen nach wie vor sehr harte sind. Ein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang unseren Juristen Mag. Nikolaus Rosenauer und Mag. Niklas Belihart für ihre hervorragende Arbeit!