Mitgliedervertreter für Funktion Beiratsmitglied der SK Rapid GmbH
Bei der Hauptversammlung werden die Kandidaten für die Funktion „Beiratsmitglied der SK Rapid GmbH“ aus den Reihen der eigenen Mitglieder gewählt, die im Anschluss durch das Präsidium zu Beiratsmitgliedern ernannt werden. Insgesamt drei Vertreter der ordentlichen Mitglieder werden so zu Beiratsmitgliedern ernannt.
Der Beirat ist ein beratendes Gremium der SK Rapid GmbH. Zweck ist die Förderung der ökonomischen Entwicklung der SK Rapid GmbH und Wahrung eines ausgewogenen Informationsstandes zur optimalen Nutzung des Potentials aller an der Weiterentwicklung der SK Rapid GmbH beteiligten Gruppen
Ihr habt Interesse? Dann beachtet bitte folgendes:
Ordentliche Mitglieder, die sich für die Funktion „Beiratsmitglied der SK Rapid GmbH“ bewerben, haben ihre vollständige Bewerbung, bestehend aus Motivationsschreiben und Lebenslauf, spätestens zwei Wochen vor der Hauptversammlung, also bis längstens 11. November 2019, schriftlich und persönlich unterschrieben in der Geschäftsstelle, Gerhard-Hanappi-Platz 1, 1140 Wien, abzugeben.
Die Bewerber müssen am Tag der Hauptversammlung drei Jahre lang ohne Unterbrechung Mitglied des SK Rapid sein.
Die Bewerber dürfen ab dem Zeitpunkt der Wahl weder dem Präsidium, dem Kuratorium, dem Legendenclub noch dem Ethikrat angehören (allfällige Positionen sind daher vor Annahme der Wahl zum Beiratsmitglied der SK Rapid GmbH zurückzulegen).
Die zur Wahl stehenden Kandidaten werden im Zuge der Hauptverhandlung die Möglichkeit erhalten, Ihre Person sowie die Beweggründe für Ihre Kandidatur kurz vorzustellen bzw. darzulegen.