24.02.2026Verein

Beschluss des Senats 1 nach dem 348. Wiener Derby

Der SK Rapid wurde heute Mittag über die vom Senat 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga gefassten Beschlüsse nach den Vorfällen beim letzten Wiener Derby (siehe weiter unten) am 15. Februar informiert.

Da die Bewährung der nun verhängten Heimfansektor-Sperre aufgrund des offensichtlichen Fehlverhaltens, das der SK Rapid bereits unmittelbar danach auf das Schärfste verurteilte, einiger Personen im Gästesektor widerrufen wurde, sind diese Beschlüsse zur Kenntnis zu nehmen und wird kein Protest angemeldet.

Unabhängig von den veröffentlichten Beschlüssen hat der SK Rapid bekanntlich bereits vergangene Woche den Entschluss gefasst, bei Auswärtsderbys ab sofort und für mindestens drei Jahre auf das Ticketkontingent im Gästesektor zu verzichten.

Der SK Rapid bedauert, dass durch das Fehlverhalten einzelner Personen dem Klub nicht nur ein signifikanter wirtschaftlicher Schaden entsteht, sondern nun auch viele Fans, die sich stets korrekt verhalten haben, aufgrund der Sektorsperren von den Konsequenzen betroffen sind.  Zudem wird der SK Rapid weiter eng mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten und jede Unterstützung leisten, um zur Identifizierung jener Personen, die Böller und Leuchtraketen abgefeuert haben, beizutragen.  

Die Beschlüsse des Senats 1: 
  • Widerruf der bedingten Strafe vom Urteil vom 1. Oktober 2024, wodurch der SK Rapid bei den kommenden drei Heimspielen gegen FK Austria Wien, FC Red Bull Salzburg, SK Puntigamer Sturm Graz oder LASK die Heimfansektoren (Sektoren 15 – 18) und aus Sicherheitsgründen auch die neben dem Gästesektor befindlichen Sektoren 4 und 5 sperren muss. Es darf kein alternativer Heimfansektor gebildet werden und der Gästefansektor auch nicht für Heimfans genutzt werden. 
  • Es wird eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro ausgesprochen.
  • Zudem wird als verpflichtende Sicherheitsmaßnahme festgelegt, dass für die nächsten drei Jahre ab verbandsinterner Rechtskraft keine Gästefans bei Wiener Derbys in der Generali Arena zugelassen sind. Diese Maßnahme gilt auch für Spiele des SK Rapid II.
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