Informationen des Wahlkomitees
Start des Bewerbungsprozesses zur Präsidiumswahl
Liebe Mitglieder des SK Rapid,
das Wahlkomitee informiert über die bisherigen Sitzungen sowie den offiziellen Start des Bewerbungsprozesses für die bevorstehenden Präsidiumswahlen.
Konstituierende Sitzung am 10. Juli 2025
Am 10. Juli 2025 ist das Wahlkomitee gemäß § 14 der Statuten des SK Rapid zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Gebildet wird dieses Gremium aktuell von Hans Arsenovic, Michael Krammer, Christopher Neundlinger, Paul Österreicher, Agnes Streissler-Führer und Gerhard Weihs.
Zur inhaltlichen Vorbereitung wurde Jurist und Präsidiumsmitglied Christian Podoschek eingeladen, der das Gremium nochmals umfassend über die statutarischen Grundlagen sowie über Rechte und Pflichten des Wahlkomitees informierte.
Im Anschluss daran wurde die Wahl des Vorsitzes statutenkonform, schriftlich und geheim durchgeführt. Dabei wurde Christopher Neundlinger einstimmig zum Vorsitzenden und Hans Arsenovic einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden des Wahlkomitees gewählt. Abschließend wurden erste Eckpunkte für den Bewerbungsprozess definiert.
Zweite Sitzung am 16. Juli 2025
In der zweiten Sitzung wurde der Bewerbungsprozess weiter konkretisiert. Dabei wurden insbesondere die einzureichenden Unterlagen, inhaltliche Anforderungen sowie die zeitlichen Fristen beschlossen.
Start des Bewerbungsprozesses zur Präsidiumswahl
Das Wahlkomitee informiert hiermit über den offiziellen Beginn des Bewerbungsprozesses für das neue Präsidium des SK Rapid.
Einreichfrist:
Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden. Die Frist endet am Sonntag, den 21.September 2025 um 23:59 Uhr.
Die Einreichung hat per E-Mail an wahlkomitee@skrapid.com zu erfolgen.
Voraussetzungen und Anforderungen gemäß § 14 der Statuten
Zusammensetzung der Liste:
Die Liste muss aus mindestens fünf und höchstens neun Personen bestehen. Alle Bewerber:innen müssen das passive Wahlrecht besitzen, d. h. volljährig und ordentliches oder Ehrenmitglied des SK Rapid sein.
Es muss angegeben sein, welche Personen der Liste folgende Aufgaben jeweils übernehmen sollen:
● Präsident:in
● Vizepräsident:in
● Finanzreferent:in
● Stellvertretende:r Finanzreferent:in
● Schriftführer:in
● Sportreferent:in
Einzureichende Unterlagen:
Für jede auf der Liste angeführte Person ist eine gesonderte Darstellung im Umfang von maximal einer A4-Seite vorzulegen. Diese muss die nachfolgenden Informationen enthalten:
● Lebenslauf
● Motivationsschreiben
● Mitgliedsnummer des SK Rapid
Für die als Präsident:in vorgesehene Person zusätzlich:
● Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
Zusätzlich einzureichen:
Ein gemeinsames Erstkonzept der Liste im Umfang von maximal fünf Seiten, in dem die Grundsätze, Ziele und geplanten Maßnahmen der Liste dargestellt werden.
Das Wahlkomitee wird dieses Konzept auf Plausibilität und auf etwaige Ausschlusskriterien gemäß den Statuten prüfen, jedoch keine inhaltliche Bewertung oder Reihung der Konzepte vornehmen.
Prüfung durch das Wahlkomitee
Nach Ende der Bewerbungsfrist wird das Wahlkomitee alle eingereichten Unterlagen und Listen innerhalb von 14 Tagen prüfen. Anschließend erfolgt eine Information an die Bewerber:innen sowie an alle Mitglieder des SK Rapid über die zugelassenen Listen.
Wichtige Hinweise
● Es gelten die statutarischen Vorgaben gemäß § 14, 16 und 19 der Vereinsstatuten.
● Unvollständige oder verspätet eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Mit grün-weißen Grüßen
Das Wahlkomitee des SK Rapid
Folgende sechs Personen bilden nun das Wahlkomitee (in alphabetischer Reihenfolge):
Hans Arsenovic (vom Beirat Sport entsandt)
Michael Krammer (vom Beirat Wirtschaft entsandt)
Christopher Neundlinger (Vertreter der ordentlichen Mitglieder)
Paul Österreicher (Vertreter der ordentlichen Mitglieder)
Agnes Streissler-Führer (vom Beirat Organisation entsandt)
Gerhard Weihs (Vertreter der ordentlichen Mitglieder)
Das Wahlkomitee ist ein wichtiges Vereinsgremium, dessen Aufgabe unter anderem ist, Wahlvorschläge für die Wahlen des Präsidiums und des/der Abschlussprüfer:in zu erstatten. Genaueres ist in § 14 der Statuten geregelt, die ihr hier abrufen könnt.