125 JAHRE SK RAPID
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22.08.2017
Verein

Wiederbetätigung: Verurteilter seit 2016 mit Hausverbot belegt

Am Dienstag wurde in zahlreichen Medien über einen 39-jährigen Mann berichtet, der von einem Wiener Schwurgericht rechtskräftig wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt wurde, wie die Austria Presse Agentur völlig korrekt vermeldete.

Ausgeforscht werden konnte der 39-jährige Niederösterreicher dank der modernen Videoüberwachung im Allianz Stadion werden, wo der Mann am 13. August 2016 beim Spiel gegen Admira Wacker den rechten Arm zum Hitlergruß erhob. Nach einer Anzeige wegen Wiederbetätigung (Verbotsgesetz) wurde dem Niederösterreicher vom SK Rapid umgehend ein zweijähriges Hausverbot (inklusive Ankündigung, dass dieses jederzeit ohne Angabe von weiteren Gründen verlängert werden kann) ausgesprochen. Zudem wurde durch die Anzeige der Polizei auch ein bundesweites Stadionverbot verhängt.

Wie eine Prüfung unserer Kundendaten belegt, war der 39-jährige zu diesem Zeitpunkt weder Vereinsmitglied noch Jahreskartenbesitzer beim SK Rapid, dadurch konnten vom Verein keine über das Hausverbot hinausgehenden Sanktionen gesetzt werden. Diese Sanktion ist aber ein Beleg, dass der SK Rapid - wie regelmäßig kommuniziert - bei Vergehen wie Gewalt oder politischem Extremismus, wie in diesem besonders schweren Fall Wiederbetätigung, rasch und konsequent jene Konsequenzen gegenüber dem Verursacher zieht, der bei seinem Vergehen zweifelsfrei identifiziert werden kann!

Darüber hinaus war der 39-jährige Niederösterreicher nach unseren Informationen auch bei keinem offiziellen Fanklub des SK Rapid Mitglied, auch wenn er dies vor Gericht zu Protokoll gegeben hat.