Der Berufungssenat der UEFA tagte am Freitag im schweizerischen Nyon und bestätigte nach einer rund zweieinhalb Stunden dauernden Verhandlung die von der ersten Instanz getroffene Entscheidung.Der SK Rapid wird aufgrund von Zuschauerausschreitungen (Artikel 6 der Rechtspflegeordnung), Sachbeschädigungen (Art. 11 (2) der RPO) und vor allem aufgrund des Zündens und Werfens von Gegenständen und Feuerwerkskörpern zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro verurteilt. Zudem muss Rapid sein nächstes Spiel in einem europäischen Bewerb unter Ausschluss der Öffentlichkeit bestreiten.  Im Wiederholungsfall oben angeführter Verfehlung(en) droht Rapid sogar der Ausschluss aus einem internationalen Bewerb, für den man sich in den nächsten fünf Jahren sportlich qualifiziert hätte. Dies ist ausgesprochen mit einer Bewährung von drei Jahren. Damit wurde - aus Sicht von Rapid bedauerlicherweise - das erstinstanzliche Urteil vollinhaltlich. "Die Entscheidung ist ein schwerer Schlag für uns", sagte Rapid-Präsident Rudolf Edlinger in einer ersten Stellungnahme. "Wir haben alles versucht, um eine Milderung der Strafe zu erreichen und unserer Mannschaft, sowie unseren Fans, drei Spiele in einem vollen Happel-Stadion zu ermöglichen. Leider blieben die Verantwortungsträger der UEFA bei ihrer für uns harten Entscheidung. Aber die UEFA kennt gerade beim Missbrauch von Pyrotechnik keine Gnade und hat wegen des Gefährdungspotentials auch in vollem Ausmaß gestraft."
14.09.2012
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