Nach der Sitzung beim Senat 1 der Österreichischen Bundesliga, bei dem Rapid durch Geschäftsführer Christoph Peschek und Klubservice-Leiter Andy Marek vertreten war und noch einige bislang nicht hundertprozentig geklärte Rahmenbedingungen anlässlich der Heimfansektorsperre beim Match gegen Altach (teilweise) klären konnte, dürfen wir wie geplant ein Update und Neuigkeiten für die Jahreskartenbesitzer des betroffenen Sektors C/D übermitteln. Im Rahmen des Spiels sind nach dem Beschluss des Senates neben der Sperre auch folgende Vorgaben vom SK Rapid umzusetzen, wie die Liga am Montag auch per Presseaussendung mitteilte. Zitat: "Es obliegt der Verantwortung des SK Rapid Wien dafür Sorge zu tragen, dass kein 'alternativer Heimfansektor' - vergleichbar mit der 'Heimfankurve' - in einem anderen Stadionbereich geschaffen wird. Demgemäß ist an diesem Spieltag insbesondere die Verwendung und Mitnahme von Fahnen, Doppelhaltern, Trommeln, Megaphonen, Plakaten und Transparenten durch Anhänger des SK Rapid Wien sowie das Anbringen eines Vorsängerpults im gesamten Stadion untersagt. Der SK Rapid Wien hat über Einlasskontrollen sicherzustellen, dass o.a. Fanutensilien nicht ins Stadion gelangen. Erlaubt sind lediglich Bekleidungsstücke, die auf eine Heimfanzugehörigkeit hinweisen, wie Kopfbedeckungen (Mützen, Kappen), Oberbekleidungen oder Schals." Der SK Rapid nimmt diesen Beschluss nach dem Widerruf der bedingten Sperre des Heimsektors nach wiederholtem widerrechtlichen Einsatz von Pyrotechnik, von dem sich der Verein bereits wiederholt deutlich distanziert hat, zur Kenntnis und hat jedenfalls das Urteil des Strafsenats bezüglich der verhängten Sperre des Heimfansektors, das nicht zulässige Einbringen von Gegenständen gemäß § 17 Abs. 4 der Bundesliga Sicherheitsrichtlinien umzusetzen. Allerdings vertritt der SK Rapid im Gegensatz zur lediglich in der Bundesliga-Presseaussendung und nicht im Beschluss angeführten Interpretation eine andere Rechtsauffassung betreffend Transparenten und Fahnen bis 1,3 Meter oder weniger als 2 cm Durchmesser und hat daher die Bundesliga wie folgt informiert:"Hinsichtlich Plakaten und Transparenten mit Übergröße, ist geregelt, dass diese unter die genannte Bestimmung fallen, wenn das Betreten des Spielfeldrandes oder der Umzäunung bei der Montage/Demontage erfolgt. Aus der Formulierung schließen wir, dass, wenn weder ein Betreten des Spielfeldrandes noch der Umzäunung stattfindet, die genannten Plakate und Transparente nicht unter die Bestimmung des § 17 Abs. 4 Bundesliga Sicherheitsrichtlinien fallen. Gleiches gilt für Fahnenstangen bis 1,3 m oder weniger als 2 cm Durchmesser, diese sind in § 14 lit i Bundesliga Sicherheitsrichtlinien ausdrücklich als "erlaubte Gegenstände" genannt."Im Beschluss des Senat 1 mit der Akten-Nummer 103/1 - 2014/15 ist klar geregelt, dass das Einbringen von Gegenständen gemäß § 17 Abs. 4 der Bundesliga Sicherheitsrichtlinien nicht erlaubt ist, darüber hinaus werden keine zusätzlichen Gegenstände verboten, daher entspricht die Zulassung oben angeführter Gegenstände aus Sicht des SK Rapid auch eindeutig dem Beschluss des Senat 1.Der SK Rapid hat aktuell die höchsten Zuschauerzahlen seit Jahrzehnten und bemüht sich intensiv, gerade auch Kinder und Familien für den Verein und die Unterstützung im Stadion zu gewinnen. Wie angeführt wurden zum kommenden Heimspiel, zusätzlich zu unserem beliebten Familiensektor,  Nachwuchsmannschaften des Wiener Fußballverbandes eingeladen, die sich auf ein besonderes Stadionerlebnis freuen und in weiterer Folge hoffentlich noch viele Male zu Bundesligaspielen des SK Rapid kommen. Für die betroffenen Jahreskartenbesitzer, deren Ticket nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen am Mittwoch die Gültigkeit verliert, gibt es aber auch positive Nachrichten. Wie nach Presseaussendung und Auskünften gegenüber Medien nunmehr gesichert ist, widersprechen kostenlose Ersatz-Eintrittskarten oder ähnliches nicht diesem Beschluss und haben nach Aussagen von Bundesliga-Vertretern auch keinerlei negative Auswirkungen auf künftige Beschlüsse des Senats bzgl Verfahren wegen widerrechtlich verwendeter Pyrotechnik. Der SK Rapid hat daher folgende weitere Vorgangsweise beschlossen: Den treuesten Anhängern der Heimfantribüne, die erfahrungsgemäß auch regelmäßig in den die zu 99 Prozent völlig schuldlos vom Urteil des Senat 1 betroffen sind, sollen in Summe keinerlei Zusatzkosten anfallen. Daher gilt die zusätzlich erworbene Eintrittskarte für den Sektor A beim Altach-Spiel im Sommer bei der Verlängerung der Jahreskarte für den Sektor C/D als Gutschein im Wert von 15 Euro! Der SK Rapid ist sicher, auch in der kommenden Saison, die die letzte im Prater vor dem Neubezug des Allianz Stadions sein wird, auf seine treuen Fans in der Heimfansektorkurve zählen zu können! Wichtig: Die Eintrittskarte vom Sektor A beim Mittwochs-Spiel aufheben, denn sie muss bei der Verlängerung vorgelegt werden, um entwertet werden zu können, damit der 15 Euro Preisnachlass auf die Jahreskarte für 2015/16 auch verrechnet werden kann!  Rapid hofft beim wichtigen Heimspiel gegen den Tabellendritten auf lautstarke und faire Unterstützung und appelliert einmal mehr, auf die widerrechtliche Verwendung von Pyrotechnik zu verzichten!
04.03.2015
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